Weil „Deutschland sucht den Superstar“ „antisozial“ und „beleidigend“ sei, hat die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) gegen das RTL-Format ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Die KJM kritisierte vor allem die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte durch RTL. Die Castingauftritte der Kandidaten würden durch Einblendungen und Untertitel lächerlich gemacht. Dadurch würden die Kandidaten vor millionen Zuschauern lächerlich gemacht.
Die KJM leitet nun aufgrund wiederholter Verstöße ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ein. Zusätzlich soll RTL die Videoclips der betreffenden Casting-Szenen aus dem Internet-Angebot entfernen.